Firmenporträt
Ein wichtiger Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ werden medizinische und berufsfördernde Leistungen gewährt, damit Menschen nach Unfällen oder schweren Erkrankungen bald wieder ins Arbeitsleben zurückkehren können.
Das Leistungsspektrum des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers beinhaltet vielfältige Möglichkeiten, um ein vorzeitiges gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden. So können im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beispielsweise auch Kosten für Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen übernommen werden, die zur Berufsausübung benötigt werden. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, sowie eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung gefördert werden, um weiterhin berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
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